Als Bestandteil des Teilnehmervertrages zwischen dem Veranstalter SC Onstmettingen e.V. und dem Teilnehmer gilt folgende Erklärung:

 

1. Bezeichnung der Risiken

 

1.1 Der Teilnehmer weiß und ist sich voll der Gefahren bewusst, welche mit der Ausübung von Extremsportarten, insbesondere Mountainbiking, verbunden ist, wie z.B. die durch Ermüdung bewirkten Gefahren während des Wettkampfs. Der Teilnehmer anerkennt, dass mit dem Anstreben ausgezeichneter Leistungen ein Risiko verbunden ist, welches darin besteht, dass die physischen Fähigkeiten bis zum absoluten Limit gestreckt werden müssen. Der Teilnehmer weiß und akzeptiert für sich, dass mit der Ausübung eines solchen Wettkampfsports Leben und körperliche Sicherheit gefährdet sein können. Das beinhaltet Gefahren für jedermann im Wettkampfbereich,  insbesondere aus Umweltbedingungen, technischen Ausrüstungen, atmosphärischen Einflüssen, Gefahren von öffentlichen Straßen, sowie natürlichen und künstlichen Hindernissen. Der Teilnehmer akzeptiert, dass im Falle des Befahrens von öffentlichen Straßen die Regeln der Straßenverkehrsordnung gelten.

 

1.2 Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass die Sorgfalt des Veranstalters bei der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der Sicherheit der Strecke sich billigerweise nur auf vorhersehbare Risiken erstrecken kann. Das heißt zugleich, dass gewisse Abläufe nicht immer vorausgesehen oder unter Kontrolle gehalten werden können. Es ist daher akzeptiert, dass der Veranstalter nicht verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu der Wahrscheinlichkeit und dem Ausmaß eines etwaigen Schadens stehen. Dabei ist entscheidend die pflichtgemäße Betrachtung des Veranstalters vor der Veranstaltung.

 

2. Risikobereitschaft

 

2.1 Der Teilnehmer anerkennt mit dem Start Eignung und Zustand der Wettkampfstrecke. Der Teilnehmer übernimmt mit voller Absicht etwaige Risiken und Gefahren für sich, auch solche, die aus einer etwaigen Unterschätzung des Schwierigkeitsgrades der Strecke für sich selbst resultieren.

 

2.2 Der Teilnehmer ist für die von ihm verwendete Ausrüstung und die Wahl und Bewältigung der Fahrlinie selbst verantwortlich.

 

3. Persönliche Haftung, Haftungsbeschränkungen

 

3.1 Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten sind ausgeschlossen.

 

3.2 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme am ASSA AVLOY Albstadt-Bike-Marathon. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Er hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während des gesamten Rennens einen Helm tragen, der den Ansi/Snellbzw. den neuen TÜV-/GS-Normen oder UCI Bestimmungen entspricht. Der Teilnehmer übernimmt die alleinige und volle Verantwortung für die von ihm verwendete Ausrüstung und anerkennt, dass es nicht zu den Verpflichtungen des Veranstalters gehört, die Ausrüstung der Teilnehmer zu prüfen oder zu überwachen, es sei denn, es handelt sich ausschließlich um die Feststellung, dass nur MTB 26 bzw. 29" verwendet werden.

 

3.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.

 

3.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der Teilnehmer  aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.

 

3.5 Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzuziehen. Es wird empfohlen eine Privat (Auslands-)krankenversicherung, die auch Hubschraubereinsätze und Rückholtransporte beinhaltet, für diese Art von Veranstaltung abzuschließen bzw. bereits vorhandene Versicherungen zu überprüfen.

 

3.6 Es wird hiermit vereinbart, dass eine etwaige Haftung des Veranstalters für die Fälle einfacher Fahrlässigkeit begrenzt ist auf den Umfang und die Höhe der vom Veranstalter eingedeckten  Haftpflichtversicherung.

 

4. Doping

 

4.1 Der Teilnehmer weiß, dass Doping die bewusste Manipulation des Körpers ist, um bessere Leistungen zu erreichen und dass dies entsprechend den Satzungen des Deutschen Sportbundes und des Bundes Deutscher Radfahrer sowie der UCI bestraft wird.

 

5. Disziplinarordnung und Streitigkeiten

 

5.1 Die Satzungen des Bundes Deutscher Radfahrer, der UEC sowie der UCI und dessen Disziplinarordnung werden anerkannt. Es wird hiermit vereinbart, dass diese Regelwerke Bestandteil des Teilnehmervertrags sind.

 

5.2 Der Veranstalter und der Teilnehmer vereinbaren hiermit, dass im Falle von Streitigkeiten vor der Inanspruchnahme ordentlicher Gerichte zunächst eine Beilegung des Streits durch die Verbandsgerichtsbarkeit bzw. das Verbandschlichtungswesen zu suchen ist. Der Teilnehmer übernimmt diese Verpflichtung auch für seinen Rechtsnachfolger

 

6. Ausfall der Veranstaltung / Nichtantreten

 

Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter, Terrorwarnungen oder ähnlichem), Nichtantritt oder Abbruch des Rennens aus Gründen, die die Veranstalter nicht zu vertreten haben, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.

 

7. Datenerhebung und -verwertung

 

7.1 Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen.

 

7.2 Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

 

7.3 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

 

7.4 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.

 

7.5 Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

 

7.6 Durch die Angabe der Emailadresse erklärt er sich damit einverstanden, dass diese für das Versenden von Informationen (z.B. Newsletter) diese Adresse genutzt werden darf.  Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

 

Der Teilnehmer versichert, dass die Daten seiner Meldung richtig sind und er die Ausschreibung, den Haftungsausschluss, die Teilnahmebedingungen und das Reglement gelesen hat und anerkennt.